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Geschichten aus Slowenien

Grenzformalitäten

Slowenien grenzt an Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien und gehört zum Schengen-Raum. Informieren Sie sich über die Details zum Überschreiten der slowenischen Grenze.

Was müssen Sie beim Grenzübertritt nach Slowenien wissen?

Slowenien ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und seit 2007 Mitglied des Schengen-Raums. Slowenische Staatsangehörige und Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz, die Teil der Europäischen Freihandelsassoziation ist, können die Grenze mit ihrem Personalausweis oder Reisepass überschreiten. Drittstaatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass. Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht Mitglied der EU ist und Slowenien ein Einreisevisum verlangt, benötigen Sie ein gültiges Visum.

EU und EWR/EFTA
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Drittländer
gültiger Reisepass
Drittländer, für die ein Visum erforderlich ist
Reisepass und gültiges Visum

Sloweniens Außengrenzen im Schengen-Raum

An der Außengrenze des Schengen-Raums verfügt Slowenien über fünf Grenzübergänge: drei an der Luftgrenze und zwei an der Seegrenze.

Grenzübergänge für den internationalen Luftverkehr

Grenzübergänge für den internationalen Seeverkehr

An den slowenischen Schengen-Binnengrenzen zu Kroatien und Ungarn wurde vorübergehend eine erneute Kontrolle eingeführt. Das bedeutet, dass Sie beim Grenzübertritt ein gültiges Dokument (einen Personalausweis oder Reisepass) vorweisen müssen, um die Grenze zu überschreiten. Auch Österreich hat Kontrollen an der Schengen-Binnengrenze zu Slowenien eingeführt, was bedeutet, dass Sie auch ein gültiges Dokument benötigen, um von Slowenien nach Österreich einzureisen. 

Visen

Wenn Sie für die Einreise nach Slowenien ein Visum benötigen, können Sie dieses bei der slowenischen Vertretung in Ihrem Land beantragen. Sollte es in Ihrem Land keine slowenische Vertretung geben, wenden Sie sich an die Vertretung eines beliebigen Mitgliedsstaates des Schengen-Raums.

Liste der slowenischen Vertretungen im Ausland

Alle Schengen-Länder stellen Schengen-Visa unter den gleichen Bedingungen unter Berücksichtigung der Interessen anderer Mitgliedstaaten aus. Das seitens eines Schengen-Mitgliedstaats ausgestellte Visum gilt auch für andere Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten bedeutet das auch, dass Sie mehrere Staaten im Schengen-Raum besuchen können.

Überprüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen

Sie können ein Visum frühestens sechs Monate vor Ihrer Reise und spätestens 15 Tage vor Ihrer bevorstehenden Reise beantragen.

Einfuhr von Gegenständen

Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt der freie Warenverkehr, was bedeutet, dass man nach Slowenien allerlei persönliche Gebrauchsgegenstände einführen kann. Ausgenommen sind für Tabakwaren und alkoholische Getränke, bei denen bestimmte Beschränkungen gelten. Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU gelten strengere Regelungen. Für diese gilt eine Beschränkung auch bei der Mitnahme von Bargeld.

alkohol in tobacni izdelki

Beschränkungen für Tabakwaren und Alkohol    

Für alkoholische Getränke, Spirituosen und Tabakwaren gilt, dass Einzelpersonen, die diese Produkte aus einem anderen Mitgliedstaat nach Slowenien für den persönlichen Gebrauch einführen, von der Zahlung von Einfuhrabgaben, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern befreit sind, sofern die zulässigen Mengen nicht überschritten werden.

EU

EU-Bürger

  • 800 Zigaretten, 100 ml Flüssigkeit für E-Zigaretten oder 800 Sticks für Tabakerhitzer;
  • 400 Zigarillos;
  • 200 Zigarren;
  • 1 kg Feinschnitttabak oder anderer Rauchtabak;
  • 10 Liter Spirituosen;
  • 20 Liter Zwischengetränke;
  • 90 Liter Wein, davon maximal 60 Liter Schaumwein;
  • 110 Liter Bier.

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Staatsbürger anderer Länder

  • 200 Zigaretten 
  • 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 g) 
  • 50 Zigarren
  • 250 Gramm Rauchtabak oder eine proportionale Menge verschiedener Tabakwaren;
  • 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke (mit maximal 22 % Alkoholgehalt); 
  • 2 lLiter Alkohol und alkoholische Getränke (mit weniger als 22 % Alkoholgehalt); 
  • 4 Liter nicht schäumender Wein;
  • 16 Liter Bier.

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Mitnahme von Bargeld

Sind Sie der Bürger eines EU-Mitgliedstaates, gelten für Sie keine Beschränkungen für die Mitnahme von Bargeld. Wenn Sie jedoch Staatsbürger eines anderen Landes sind, dürfen Sie höchstens 10.000,00 EUR Bargeld mitnehmen. Höhere Beträge sind beim Zoll anzumelden.

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Medikamente

Eine Einzelperson kann Medikamente von und nach Slowenien in ihrem persönlichen Gepäck mitnehmen, und zwar für: 

  • für den eigenen Gebrauch;
  • für die persönliche Nutzung ihrer Familienmitglieder;
  • auf der Grundlage einer Ermächtigung zum persönlichen Gebrauch von nicht mehr als einer Person, die kein Familienmitglied ist
  • für eigene Haustiere

Dabei gelten auch Mengenbeschränkungen für die Mitführung von Medikamenten, und zwar:

  • bei akuten Zuständen bis zu drei Wochen
  • bei chronischen Krankheiten oder Zuständen, die eine langfristige Anwendung von Arzneimitteln erfordern (maximal 3 Monate oder bis zu 12 Monate nach Vorlage der Nachweise bei der Zollbehörde) 

Einzelheiten zur Einfuhr von Arzneimitteln nach Slowenien

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Lebensmitteleinfuhr 

Die Lebensmitteleinfuhr nach Slowenien für Einzelpersonen wird durch Vorschriften geregelt, die die Lebensmittelsicherheit gewährleisten und die Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Insbesondere Produkte tierischen Ursprungs unterliegen aufgrund des Krankheitsrisikos strengen Kontrollen. Die Vorschriften hängen davon ab, ob Sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus Drittländern kommen. 

EU

Einfuhr aus EU-Ländern

  • Keine Beschränkungen für den persönlichen Gebrauch: Es gibt keine Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, daher können Einzelpersonen Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch ohne spezifische Beschränkungen mitbringen.
  • Ausnahmen: Es ist darauf zu achten, dass bestimmte Lebensmittel aus gesundheitlichen Gründen Beschränkungen unterliegen, insbesondere geschützte Lebensmittel oder tierische Produkte

ostale države

Fleisch, Milch und Produkte aus diesen Zutaten

  • Meat, milk and products derived from these ingredients: Streng begrenzt oder verboten. Ausnahmsweise sind kleine Mengen von Babynahrung oder Lebensmitteln für medizinische Zwecke erlaubt (bis zu 2 kg).
  • Andere Lebensmittel: Kleine Mengen sind erlaubt, z. B. bis zu 2 kg Obst, Gemüse, Brot, Süßwaren, Schokolade, Honig und dergleichen, jedoch ohne frisches Fleisch, Milch oder daraus hergestellte Produkte.
  • Fisch und Meeresfrüchte:  Bis zu 20 kg oder ein Fisch ist erlaubt.
  • Pflanzen und Samen:  Ein phytosanitäres Zertifikat ist erforderlich.

 

Für genauere Informationen wird empfohlen, vor der Reise bei der Zollbehörde oder der zuständigen Inspektionsstelle nachzufragen.

Weitere Einzelheiten zur Einfuhr von Lebensmitteln nach Slowenien

potovanje s hisnim ljubljenckom

Grenzübertritt mit Haustieren

Wenn Sie nach Slowenien Ihren Hund oder Katze mitnehmen möchten, unterscheiden sich die Vorschriften im Hinblick darauf, ob Sie aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen. Diese Staaten unterscheiden sich auch im Hinblick darauf, wie hoch bei ihnen die Tollwutgefahr ist. 

Drittländer in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften zur Tollwutbekämpfung

In allen Fällen benötigt Ihr Tier einen Haustierpass und ein Veterinärzeugnis, das bestätigt, dass es gegen Tollwut geimpft wurde. Die Zollbehörde kann bei Bedarf von einer Einzelperson den Nachweis einer ärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung verlangen, falls dies erforderlich ist.

Darüber hinaus können bis zu fünf Tiere nach Slowenien mitgebracht werden, außer in Fällen, in denen es sich um Ausstellungen und Wettbewerbe handelt. Die Tiere müssen zudem mit einem Mikrochip (Transponder) oder einer gut lesbaren Kennzeichnung versehen sein.

Einreise mit Haustieren nach Slowenien

Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.)

Aufgrund des Grundsatzes des einheitlichen europäischen Marktes hat Slowenien die Möglichkeit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Grenzübertritt abgeschafft, da solche Ermäßigungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht bestehen.

Besucher aus anderen Ländern müssen für die Rückerstattung der MwSt. ein spezielles Formular beim Verkäufer erhalten, dass dieser für sie ausfüllt. Dieses Formular muss beim Grenzübergang beim Verlassen des EU-Mitgliedstaats von den Zollbehörden bestätigt werden. Zugleich ist die Originalrechnung beizulegen. Die gekaufte Ware ist ab dem Datum des Kaufs innerhalb von drei Monaten aus dem Land zu bringen. Die Steuer wird von den im Formular für den zollfreien Einkauf angegebenen Organisationen erstattet.

Für Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke sowie Tabakwaren kann keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer angefordert werden. 

 

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