Visen
Falls Sie für die Einreise nach Slowenien ein Visum benötigen, können Sie es bei den slowenischen Vertretungen in Ihrem Land erhalten. Gibt es in Ihrem Land keine slowenische Vertretung, wenden Sie sich bitte an irgendwelche Vertretung eines anderen Mitgliedstaates des Schengen-Raums an. Das seitens eines Schengen-Mitgliedstaats ausgestellte Visum gilt auch für andere Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten bedeutet das auch, dass Sie mehrere Staaten im Schengen-Raum besuchen können.
Einfuhr von Gegenständen
Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt der freie Warenverkehr, d. h. dass man nach Slowenien allerlei persönliche Gebrauchsgegenstände einführen kann. Ausgenommen sind jedenfalls Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke, bei denen Beschränkungen gelten. Diese sind für Bürger aus Nicht-EU-Ländern noch strenger. Für diese gilt eine Beschränkung auch bei der Einfuhr von Bargeld.
Beschränkungen für Tabakwaren und Alkohol
Die EU-Bürger dürfen nach Slowenien maximal 800 Zigaretten oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak einführen. Sie dürfen maximal 1 l Branntwein bzw. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder 20 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22 % einführen.
Die Bürger aus Nicht-EU-Ländern über 17 Jahre dürfen nach Slowenien maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak einführen. Sie dürfen maximal 1 l Branntwein bzw. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder 20 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22 % einführen.
Bargeldeinfuhr
Sind Sie der Bürger eines EU-Mitgliedstaates, gelten für Sie keine Bargeldeinfuhrbeschränkungen. Sind Sie der Bürger eines Nicht-EU-Landes, dürfen Sie höchstens 10.000,00 EUR Bargeld einführen. Höhere Beträge sind beim Zoll anzumelden.
Reise mit Waffen
Für die EU-Bürger gilt es – falls Sie nach Slowenien als Jäger kommen und Ihre eigenen Waffen benutzen möchten, benötigen Sie hierfür nur den Europäischen Feuerwaffenpass und den Waffenschein. Sie benötigen jedoch entsprechende Dokumente, die belegen, dass Sie nach Slowenien zur Jagd kommen.
Die Bürger aus Nicht-EU-Ländern haben bei der Einreise nach Slowenien die Waffen beim Zoll anzumelden, einen entsprechenden Waffenschein und Unterlagen vorzulegen, die bezeugen, wozu Sie in Slowenien Ihre Waffen zu verwenden bezwecken.
Nähere Informationen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gegenständen nach Slowenen erhalten Sie auf der in Englisch zur Verfügung stehenden Internetseite der slowenischen Zollverwaltung.
Haustiere
Wenn Sie nach Slowenien Ihren Hund oder Katze mitnehmen möchten, unterscheiden sich die Vorschriften im Hinblick darauf, ob Sie aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen. Diese Staaten unterscheiden sich auch im Hinblick darauf, wie hoch bei ihnen die Tollwutgefahr ist. In allen Fällen benötigt Ihr Tier einen Haustierpass und ein Veterinärzeugnis, das bestätigt, dass es gegen Tollwut geimpft wurde.
Mehrwertsteuerrückerstattung
Aufgrund des Grundsatzes des einheitlichen Europäischen Markts hat Slowenien die Möglichkeit abgeschafft, bei dem Überschreiten der Staatsgrenze eine Mehrwertsteuerrückerstattung geltend zu machen, denn zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt es diese Art von Ermäßigungen nicht.
Die Besucher aus Nicht-EU-Ländern haben für die Mehrwertsteuerrückerstattung beim Verkäufer ein besonderes Formular zu erhalten, das der Verkäufer für Sie ausfüllt. Das Formular ist am Grenzübergang beim Verlassen des EU-Gebietes von den Zollorganen zu bestätigen. Zugleich ist die Originalrechnung beizulegen. Die gekaufte Ware ist ab dem Datum des Kaufs innerhalb von drei Monaten aus dem Land zu bringen. Die Steuer wird Ihnen von den auf dem Formular für den zollfreien Einkauf angegebenen Organisationen zurückerstattet.
Für Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse kann keine Mehrwertsteuerrückerstattung angefordert werden.