Slowenien gehört zum Schengen-Bereich, was bedeutet, dass an den Grenzübergängen zu Italien, Österreich und Ungarn in der Regel keine Grenzkontrollen stattfinden. Für die Einreise nach Slowenien aus Kroatien genügt ein Reisepass oder Personaldokument, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert.
Besondere Regelung für bestimmte Länder
Neben den Bürgern aus allen EU-Staaten können auch Staatsbürger aus Kroatien, der Schweiz, Norwegen und Island mit einem Personaldokument nach Slowenien einreisen, wobei ihr Besuch nicht länger als 30 Tage dauern darf.
Kinder
Kinder benötigen für die Einreise nach Slowenien aus Kroatien und anderen nicht zum Schengen-Gebiet gehörenden Ländern einen gültigen Reisepass bzw. in den oben aufgeführten Fällen genügt ein gültiger Personalausweis.
Sein Personaldokument soll man immer bei sich haben
Unabhängig davon, dass man aus dem Schengen-Gebiet praktisch ungehindert nach Slowenien einreisen kann, ist es wichtig, dass Sie ein gültiges Personaldokument immer bei sich haben. So wie in allen anderen Staaten des Schengen-Bereichs kann nämlich die Polizei in Slowenien auf dem gesamten Staatsgebiet Identitätsüberprüfungen vornehmen. In Slowenien sind nur der Personalausweis oder Reisepass gültige Personaldokumente.
Visa
Falls Sie für die Einreise nach Slowenien ein Visum benötigen, können Sie es bei den
slowenischen Vertretungen in ihrem Land oder der Vertretung eines der anderen Länder des Schengen-Gebiets erhalten.
Beschränkungen bei Tabak und Alkohol
Bei der Einreise nach Slowenien gelten Beschränkungen bei der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Diese Beschränkungen gelten auch für Bürger aus anderen EU-Ländern, sie sind jedoch strenger für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Es gibt auch Beschränkungen bei der Bargeldeinfuhr.
Haustiere
Für die Einreise nach Slowenien mit einem Haustier benötigen Sie einen Haustierpass und ein Veterinärzeugnis, womit bestätigt wird, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die Vorschriften unterscheiden sich im Hinblick darauf, ob Sie aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land kommen.
Mehrwertsteuerrückerstattung
Die Rückerstattung von Mehrwertsteuer können bei der Ausreise aus Slowenien nur Besucher aus Nicht-EU-Ländern geltend machen.